Die Unterrichtszeiten der Schillerschule erstrecken sich auf die Zeit zwischen 07.45 Uhr und 13.10 Uhr.
Die Schule wird um 7.35 Uhr geöffnet und die Kinder dürfen in ihr Klassenzimmer gehen.
Die 1. Unterrichtsstunde beginnt um 07.45 Uhr.
Die 2. Unterrichtsstunde beginnt um 08.35 Uhr.
Die Aufsicht durch die Schule beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Vor der Großen Pause findet von 10.10 bis 10.20 Uhr die Vesperpause statt. Während vom anwesenden Lehrer vorgelesen wird, frühstücken die Kinder gemeinsam im Klassenverband.
Die Große Pause (Bewegung- und Spielpause) findet von 10.20 bis 10.45 Uhr im Freien auf dem Schulgelände (Schulhof, Sportplatz hinter der Schule, Minispielfeld) statt.
Bei Regen oder Schnee jedoch können das Minispielfeld und die Grünflächen des Schulhofes nicht benutzt werden.
Beide Pausen werden durch die Pausenklingel angekündigt und beendet.
10 Minuten nach Unterrichtsschluss endet die Aufsichtspflicht der Schule.
Die Kinder sind gehalten zügig nach Hause oder in die Schülerbetreuung zu gehen.
Die Betreuungsangebote der Schüler- und Ganztagsbetreuung an Unterrichtstagen:
- 07.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn
- ab Unterrichtsschluss bis 14.00 Uhr
- 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr (Ganztagesbetreuung)
Unterrichtsausfall und Stundenplanänderungen
In Ausnahmefällen kann der Stundenplan gekürzt oder geändert werden.
Darüber werden die Eltern und Erziehungsberechtigten vorher rechtzeitig informiert.
Die 5. und 6. Unterrichtsstunde sowie der Nachmittagsunterricht können auch kurzfristig entfallen.
Nur wenn die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben, dass ihr Kind nach Hause gehen darf, wird es vorzeitig nach Hause geschickt. Kinder, die nicht vorzeitig nach Hause gehen können, werden in der Schule bis zum regulären Unterrichtsschluss betreut.
Dies gilt allerdings nicht für den Nachmittagsunterricht.
Maßnahmen bei Unterrichtsausfall
- Vertretungsunterricht durch Lehrkräfte des Kollegiums
- Klassenaufteilung in Kleingruppen, diese werden in den restlichen Klassen betreut
- Klassenzusammenlegungen
- Einsatz pensionierter oder beurlaubter Lehrkräfte
- ab 3. Unterrichtswoche schulfremde Krankheitsvertretungen
Sollte der Schule keine Krankheitsvertretung zur Verfügung stehen oder gleichzeitig mehrere Lehrkräfte ausfallen, kann es unerlässlich sein, den Unterricht in einzelnen Klassen nach vorheriger Elterninformation entsprechend zu kürzen.